GaLaBau · Lohnkosten & Kalkulation

    Mindestlohn steigt weiter: Was die 14,60 Euro ab 2027 für GaLaBau-Betriebe bedeuten

    In den letzten Wochen kam in Gesprächen mit Kunden ein Thema immer wieder auf, das auf den ersten Blick nach Verwaltung klingt, aber ziemlich direkt ins Portemonnaie geht: der gesetzliche Mindestlohn steigt weiter. Viele Betriebe haben die erste Erhöhung zum Jahresanfang 2026 schon verarbeitet. Die nächste Stufe kommt aber schneller, als man denkt, und sie trifft die Lohnkalkulation 2027 schon jetzt.

    Deshalb heute mal der Reihe nach, was sich ändert und was das für einen GaLaBau-Betrieb praktisch bedeutet.

    Was sich konkret ändert

    Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Das ist schon seit diesem Jahr Pflicht. Zum 1. Januar 2027 kommt die zweite Stufe: Dann steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde.

    Beschlossen hat das die Bundesregierung per Verordnung, auf Basis einer Empfehlung der Mindestlohnkommission. Das ist das Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, das regelmäßig über die Höhe des Mindestlohns berät. Für Betriebe heißt das: Die Erhöhung ist bereits beschlossen, nicht nur ein Vorschlag. Wer 2027 plant, sollte mit 14,60 Euro als Untergrenze rechnen.

    Warum das gerade im GaLaBau spürbar ist

    Der GaLaBau hat einen eigenen Tarifvertrag mit festen Lohngruppen, von ungelernten Hilfskräften bis zu Vorarbeitern und Meistern. Viele Betriebe zahlen also ohnehin über dem gesetzlichen Mindestlohn. Trotzdem merkt die Branche die Erhöhung deutlich, und zwar aus zwei Gründen.

    Erstens: Die unterste Tarif-Lohngruppe darf nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen. Steigt der Mindestlohn, muss die ganze untere Lohnstruktur mitziehen, auch wenn der Tarifvertrag selbst gerade nicht neu verhandelt wird. Das drückt die Lohnkosten nach oben, ohne dass der Betrieb selbst etwas verhandelt hat.

    Zweitens: Der GaLaBau arbeitet saisonal mit vielen Aushilfen, Quereinsteigern und Minijobbern, zum Beispiel in der Rasen- und Pflanzsaison im Frühjahr und Sommer. Genau diese Gruppen werden oft nah am Mindestlohn bezahlt. Steigt der Mindestlohn, steigen die Kosten für Saisonkräfte direkt und spürbar.

    Der Nebeneffekt bei den Minijobs

    Ein Detail, das viele Betriebe nicht auf dem Schirm haben: Die Minijob-Grenze ist gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt. Sie wird so berechnet, dass ein Minijobber bei einer bestimmten Wochenarbeitszeit genau an der Grenze zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt. Zum 1. Januar 2026 ist die Minijob-Grenze deshalb schon auf 603 Euro im Monat gestiegen.

    Steigt der Mindestlohn 2027 erneut, wird automatisch auch die Minijob-Grenze wieder steigen. Das bedeutet: Minijobber dürfen dann pro Monat mehr verdienen, ohne dass der Minijob-Status wegfällt, aber sie dürfen bei gleicher Stundenzahl auch nicht mehr so viele Stunden arbeiten wie vorher, ohne die Grenze zu überschreiten. Betriebe, die mit festen Stundenkontingenten für Minijobber planen, sollten diese Zahl im Blick behalten, sobald der genaue Betrag für 2027 feststeht.

    Was das für die Kalkulation heißt

    Für Angebote, die schon jetzt für Projekte im Jahr 2027 geschrieben werden, lohnt sich ein zweiter Blick auf die Lohnkosten. Wer mit den aktuellen Stundensätzen von 2026 rechnet, kalkuliert für Anfang 2027 zu knapp. Das betrifft vor allem Betriebe, die größere Pflege- oder Pflanzverträge über den Jahreswechsel hinweg mit Festpreisen anbieten.

    Auch bei Nachkalkulationen für laufende Projekte wird 2027 ein guter Zeitpunkt sein, um zu prüfen, ob die ursprüngliche Kalkulation noch passt oder ob die höheren Lohnkosten die Marge spürbar auffressen.

    Wie ich das gerade selbst erlebe

    Für mich als jemand, der Software für genau diese Kalkulationen baut, ist das Thema auch deshalb spannend, weil es zeigt, wie sehr Betriebe auf aktuelle Zahlen angewiesen sind. Eine Kalkulation, die mit alten Stundensätzen rechnet, sieht auf dem Papier oft noch profitabel aus, bis die ersten Lohnabrechnungen mit den neuen Sätzen kommen. Deshalb bauen wir bei Kireon gerade weiter daran, dass Lohnkosten und Nachkalkulation für Betriebe einfacher im Blick zu behalten sind, ohne dass man jede Änderung händisch nachpflegen muss.

    Was ich Betrieben aus dem Austausch der letzten Wochen mitgeben würde: Schon jetzt für 2027 eine grobe Lohnkosten-Hochrechnung machen, auch wenn der Jahreswechsel noch etwas hin ist. Wer das frühzeitig macht, hat beim nächsten Angebot keine Überraschung in der Kalkulation.